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Setzen von Hyperlinks: Riskantes Verlinken

Für sein Urteil hat das LG Hamburg enorme Kritik erfahren, da es von vielen als lebensfremd empfunden wird: Wer Hyperlinks kommerziell einsetzt, muss sich vergewissern, dass der Link zu einem urheberrechtskonform veröffentlichten Werk führt.

Den ganzen Artikel gibts in den IT-News der INTERNET World.

22.12.2016

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