Aktuelles
Setzen von Hyperlinks: Riskantes Verlinken
Für sein Urteil hat das LG Hamburg enorme Kritik erfahren, da es von vielen als lebensfremd empfunden wird: Wer Hyperlinks kommerziell einsetzt, muss sich vergewissern, dass der Link zu einem urheberrechtskonform veröffentlichten Werk führt.
Den ganzen Artikel gibts in den IT-News der INTERNET World.
22.12.2016
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