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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG): Gesetzesänderung erschwert Scrum-Projekte

Am 01. April 2017 tritt das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Die Gesetzesänderung soll missbräuchliche Werkvertragsgestaltungen im Lohndumpingsektor verhindern. Der Nachteil - die Gesetzesänderung erschwert zugleich neue Geschäftsmodelle in der IT-Branche und bremst damit die Digitalisierung in Deutschland.

Den ganzen Artikel gibts in den IT-News der Computerwoche.

08.12.2016

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