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Pixelio-Urteil revidiert

Das Oberlandesgericht Köln überrascht mit einem Urteil, das viele Webworker aufatmen lassen dürfte. Denn die Richter haben entschieden, dass es als ausreichend anzusehen ist, ein Foto nach den geltenden Regeln zu lizenzieren und den Namen des Fotografen auf der entsprechenden Website anzugeben. Eine Abmahnung wegen einer fehlenden Kennzeichnung direkt im verwendeten Bild droht Betreibern einer Website nun wohl nicht mehr.

Damit revidiert das Oberlandesgericht Köln auch ein Urteil der Kollegen vom Landgericht Köln. Die hatten nämlich in einem konkreten Fall gegenteilig entschieden: Anfang des Jahres war eine Firma abgemahnt und verklagt worden, weil sie auf ihrer Website ein Bild der Bilddatenbank Pixelio verwendet hatte. Wenn das Bild direkt via URL aufgerufen wurde, erschien naturgemäß kein Hinweis auf den Urheber - Pixelio selbst hatte sich zwar daran nicht gestört, der Fotograf jedoch sah seine Rechte verletzt und sorgte mit seiner Abmahnung für Stirnrunzeln nicht nur innerhalb der Internetgemeinde.

Das aktuelle Urteil sorgt nun für Klarheit. Anderenfalls wäre eine neue Abmahnwelle vorprogrammiert gewesen, zudem hätten die "Änderungen im Bild" weitere rechtliche Fragen aufgeworfen (Stichwort: Werkschutz) - auch das dürfte das Urteil des OLG Köln zum jetzigen Urteil veranlasst haben.

Auf der Seite von Rechtsanwalt Niklas Plutte, der die beklagte Firma vertreten hat, gibt es weitere Informationen zum Fall und zum aktuellen Urteil.

19.08.2014

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