Aktuelles

Neue Vergaberichtlinien beim DENIC

Laut DENIC wird es ab 23. Oktober gelockerte Vergaberichtlinien für deutsche Domains geben. Die deutsche Vergabestelle für Internetadressen muss sich einem Urteil des OLG Frankfurt beugen - dort hatte man sich mit der Volkswagen AG unter anderem wegen der Zulassung einer "vw.de" gestritten.

Nachdem nun auch eine Revision beim BGH abgelehnt und eine Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH negativ beschieden wurde, steht der Registrierung von ein- und zweistellige Domains oder Zahlendomains nichts mehr im Wege. Auch die Registrierung von KFZ-Kennzeichen als Domain ist kein Tabu mehr.

Also dürfen wir uns in in wenigen Tagen auf ein heisses Wettrennen um die wenigen verbliebenen Internetadressen gefasst machen - und auf eine ganze Anzahl Gerichtsverfahren - wenn mal wieder jemand schneller gewesen ist.

16.10.2009

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