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Weitere Klatsche im Porno-Abmahnverfahren
Anfang Dezember letzten Jahres erregten Massenabmahnungen der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) im Namen der Schweizer "The Archive AG" die Gemüter. In den versendeten Abmahnschreiben wurde den Abgemahnten die illegale Nutzung der Porno-Portals Redtube vorgeworfen und Streaming gleich mal mit Download gleichgestellt - was die bekanntermaßen nicht unbedingt internetaffinen Richter beim Landgericht Köln bedenkenlos durchgewunken hatten. Dies ermöglichte wiederum den Antragstellern, sich mit den IP-Adressen der Redtube-Nutzer einzudecken, was die Abmahnwelle erst ermöglichte.
Wie viele der Abgemahnten zähneknirschend zahlten ist ungewiss - schließlich will niemand mit den Schmuddelecken des Internets in Verbindung gebracht werden. Alles in allem jedoch mit Sicherheit eine erkleckliche Geldquelle für alle Beteiligten.
Die Empörung war groß, weitere entsprechende Entscheidungen hätten immense Auswirkungen auf andere Streamingplattformen gehabt. Und so ruderten die Kölner Richter alsbald zurück.
Nun gibt es ein weiteres wichtiges Urteil in diesem Fall. Das Amtsgericht Hannover bestätigte einer der Abgemahnten, "dass der The Archive AG keine finanziellen Ansprüche aus der Abmahnung vom 4. Dezember 2013 und keine Forderung in Höhe von 250 Euro zustehen", weil "keine Verletzung eines nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechtes" begangen wurde - ein Potsdamer Gericht hatte vor Kurzem ganz ähnlich entschieden.
Ende April hatten auch Urmann + Collegen ihr Mandat niedergelegt und vertreten die Archive AG seither nicht mehr.
Dennoch: Das ganze Umfeld der Streaming-Dienste und -technologien hat sich als juristische Grauzone dargestellt, es ist also absehbar, dass weitere Abmahnungen aufgrund kruder Begründungen erfolgen werden. Ob die Abgemahnten vom Dezember jemals ihr Geld wiedersehen, steht in den Sternen.
04.06.2014
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