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BITKOM zum EuGH-Urteil zu Suchmaschinen

Der Hightech-Verband BITKOM sieht das heutige EuGH-Urteil zum so genannten ?Recht auf Vergessen? kritisch. ?Das Urteil führt zu mehr Rechtsunsicherheit. Einerseits soll weiterhin die Presse- und Meinungsfreiheit gelten, auch das Recht auf Informationsfreiheit wird groß geschrieben. Andererseits werden diese grundlegenden Prinzipien eines freiheitlichen Internet nunmehr durch den EuGH eingeschränkt, indem bestimmte Informationen von Suchmaschinen nicht mehr angezeigt werden dürfen?, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. ?Das Urteil erzeugt eine inkonsistente und widersprüchliche Rechtslage.? So dürfen auch künftig die Betreiber von Webseiten, wie zum Beispiel Verlage, personenbezogene Informationen gegen den Willen der Betroffenen gemäß den Regeln des Persönlichkeits- und Presserechts veröffentlichen. Gleichzeitig ist es nunmehr den Betreibern von Suchmaschinen in bestimmten Fällen verboten, auf solche Berichte hinzuweisen, wenn die dort genannten Personen dies verlangen.

Den ganzen Artikel können Sie in den IT-News der BITKOM lesen.

13.05.2014

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