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Hürden, Fallstricke, Abmahnungen - Unternehmer im Internet haben ein schweres Los

Hürden, Fallstricke, AbmahnungenFirmen ohne eigene Rechtsabteilungen stehen de facto immer mit einem Bein in der Abmahnfalle. Gesetzliche Vorgaben kommen hinzu oder ändern sich - und keiner weiß Bescheid. Es gibt keine allgemeingültigen Plattformen, schon gar nicht seitens des Gesetzgebers, wo sich Geschäftsinhaber und/oder Internetbeauftragte ohne juristischen oder technischen Background informieren können.

Derzeit sind wieder einmal viele Onlinehändler und Website-Betreiber mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen konfrontiert. Besonders die gesetzlichen Vorgaben beim Widerruf von Warenbestellungen, der fehlende Erklärung bzw. der fehlende Link zur Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU-Kommission aber auch fehlende/fehlerhafte AGB, "irreführende" Werbeaussagen oder das Anbieten "dem Berufsstand nicht erlaubter und genehmigungspflichtiger Leistungen" sind immer wieder gern genutzte "Vergehen", um Unternehmen auf die Nerven zu gehen - und abzukassieren.

Der "Verbraucherschutzverein gegen den unlauteren Wettbewerb e.V." scheint sich dabei besonders bei Klein- und Kleinstunternehmen hervorzutun - in diesen Tagen wurde einer unserer Kunden abgemahnt. Vorgeworfen wird eine "nicht mehr den gesetzlichen Regelungen ensprechende Widerrufserklärung" und das "Fehlen eines Muster-Widerrufsformulars". Damit wird ein Verstoß gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs gemäß §§ 3, 3a UWG konstruiert.

Ich möchte das Vorgehen des "Verbraucherschutzvereins" gar nicht weiter kommentieren, gleichwohl rate ich allen Website-Betreibern, die online entgeltlich Produkte und Dienstleistungen anbieten, ihre Formulare, Warenkörbe, Bestelltexte, AGBs, Datenschutzerklärungen, Impressen etc. auf die aktuelle Rechtslage hin zu überprüfen - bzw. überprüfen zu lassen. Klar ist auch, verbindlich, sicher und juristisch einwandfrei kann dies nur ein Fachanwalt.

Gleichwohl bieten einige Onlineplattformen ein wenig Hilfestellung, beispielsweise mit Mustertexten oder Anwendungsbeispielen - bei denen aber meist ausdrücklich jegliche Garantie ausgeschlossen wird. Verständlich, zu individuell sind die einzelnen Geschäftsfelder der möglichen Anwender.

Checkliste

Impressum / Anbieterkennzeichnung

  • Komplette Firmenbezeichnung
  • Rechtsform
  • Firmenvorstand, Inhaber, Geschäftsführer, ggf. dessen Funktion
  • Vollständige Möglichkeiten der Kontaktaufnahme
  • Handelsregistereintrag, zuständiges Amtsgericht
  • Ggf. Vereinsregister, Amtsgericht
  • Zuständige Kammern, Zulassungs- und Kontrollgremien
  • Ggf. Bankverbindungsdaten

Datenschutzerklärung

  • Erklärung der Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten
  • Erklärung der Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
  • Auskunftsrecht
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AGB

  • Individuelle Geschäftsbedingungen (Geltungsbereich, Zustandekommen des Vertrages, Preise und Versandkosten, Zahlungsmodalitäten, Eigentumsvorbehalt, Mängel-Modalitäten, Haftungsbegrenzung bzw. -ausschluss, Gerichtsstand etc.)
  • Erklärung und Link zur Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU-Kommission
  • Widerrufsbelehrung, Widerrufsformular

Zwar gibt es im WWW auf vielen Seiten sogenannte "Musterwiderrufsbelehrungen" - je nach Geschäftsfeld oder Art des Verkaufes müssen die jedoch individuell angepasst und abgeändert werden. Keinesfalls sollten Sie diese Muster 1:1 übernehmen! Auf jeden Fall müssen in den entsprechenden Texten die am 13. Juni 2014 eingetretenen gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zu Abmahnungen - speziell die vom "Verbraucherschutzverein gegen den unlauteren Wettbewerb e.V." finden Sie auf der Seite eRecht24. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie entsprechende Updates oder einfach die juristische Expertise eines Anwalts benötigen - wir kennen die Richtigen.

07.06.2016

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