Aktuelles
Impressum: Weitreichendes Urteil des OLG München
Einzelunternehmer sollten es tunlichst vermeiden, sich in ihren Impressen als Geschäftsführer zu bezeichnen. Das kann einen erheblichen Wettbewerbsverstoß darstellen - mit den entsprechenden juristischen Folgen, sprich: Abmahnung.
So ein kürzlich gesprochenes Urteil des OLG München, welches über die Berufung in einem dergestalt gelagerten Rechtsstreit zu entscheiden hatte.
Rechtsanwalt Nicolai Amareller von der IT-Recht Kanzlei hat das Urteil aufgebröselt und schlüssig erklärt.
Foto: ©media Verlagsgesellschaft mbH / ©Hemera Technologies Inc.
14.01.2014
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