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Impressum: Weitreichendes Urteil des OLG München

OLG München: Abmahnung wegen Bezeichnung eines Einzelunternehmers als „Geschäftsführer“ im ImpressumEinzelunternehmer sollten es tunlichst vermeiden, sich in ihren Impressen als Geschäftsführer zu bezeichnen. Das kann einen erheblichen Wettbewerbsverstoß darstellen - mit den entsprechenden juristischen Folgen, sprich: Abmahnung.

So ein kürzlich gesprochenes Urteil des OLG München, welches über die Berufung in einem dergestalt gelagerten Rechtsstreit zu entscheiden hatte.

Rechtsanwalt Nicolai Amareller von der IT-Recht Kanzlei hat das Urteil aufgebröselt und schlüssig erklärt.

Foto: ©media Verlagsgesellschaft mbH / ©Hemera Technologies Inc.

14.01.2014

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