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SEPA-Umstellung: Was muss ich als Website- oder Shopbetreiber beachten?

Single Euro Payment AreaKontonummern und Bankleitzahlen sind ein Auslaufmodell. Das hat natürlich Auswirkungen für Website- oder Onlineshop-Inhaber, die Ihren Kunden die Möglichkeit Zahlung über das Internet anbieten. Ab 1. Februar 2014 müssen entsprechende Online-Formulare für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen der neuen einheitlichen SEPA-Regelung (Single Euro Payments Area) entsprechen. Mal ganz unabhängig davon, dass es nicht schaden kann, auch alle anderen Angaben auf Webseiten entsprechend abzuändern - Stichwort: Impressum. Klar ist auch, dass Sie Geschäftspapiere und Drucksachen rechtzeitig anpassen müssen.

Im Prinzip werden nationale Kontonummern und Bankleitzahlen in das neue System überführt, aus der Kontonummer wird die IBAN (International Bank Account Number) aus der Bankleitzahl der BIC- bzw. SWIFT-Code (Bank Identifier Code /Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication). Der gilt aber auch nur bis 2014 bei inländischen Transaktionen - und bis 2016 für Auslandstransfers. Aber: Wer in den letzten Jahren mal eine Auslandsüberweisung getätigt hat, ist schon über das System gestolpert - das Prinzip ist auch nicht viel komplizierter, als die bisherige Methode.

Als Verbraucher und Bankkunde können Sie relativ gelassen ins neue Jahr sehen. Als Seitenbetreiber und Unternehmer jedoch sollten Sie die neuen Bestimmungen beachten und Ihre Kunden umfassend informieren, ganz besonders wenn Sie Lastschriften anbieten. Denn tiefgreifende Neuregelungen gibt es insbesondere bei der Lastschrifteinzugsermächtigung. Bestehende Einzugsermächtigungen erlöschen zwar nicht, aber Sie sind verpflichtet, Ihre Kunden anzuschreiben und auf die bevorstehende SEPA-Umstellung aufmerksam zu machen. Bei neu abzuschließenden Lastschriften ab 2. Februar 2014 benötigen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat - gewissermaßen die neue Einzugsermächtigung, die Sie als Zahlungsempfänger berechtigt, vom Konto des Zahlungspflichtigen den Betrag X abzubuchen. Um SEPA-Lastschriften durchführen zu können, benötigen Sie als Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die Sie bei der Deutschen Bundesbank beantragen müssen. Klingt kompliziert, aber das Verfahren soll Lastschriften transparenter und sicherer für Kunden machen - mit dieser kontounabhängigen und eindeutigen soll der Lastschrift-Zahlungsempfänger eindeutig identifiziert werden können. Darüber hinaus wird für jedes SEPA-Lastschriftmandat eine so genannte Mandatsreferenznummer vergeben - mit der alle Zahlungen eindeutig einem Kunden zugeordnet werden können.

Bei der Umstellung von Online-Shops, Bestell- und/oder Buchungssystemen aber auch bei der Ausweisung dieser Informationen auf Ihrer Website stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auch wenn Sie Fragen zur Umstellung haben, sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Damit Ihre Website auch nach dem 2. Februar 2014 den rechtlichen Vorgaben entspricht.

22.10.2013

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