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O'zapft is! Diese Regeln gelten für Influencer und Content Creator auf der Wiesn

Ringlicht ausgepackt, Gimbal montiert, Dirndl sitzt und ist prall gefüllt. Die Influencerin steht vor dem Festzelt, dreht sich einmal um die eigene Achse, filmt vielleicht die Blaskapelle im Hintergrund – und postet den Clip mit Link zum eigenen Merch-Shop. Das klingt nach einem ganz normalen Wiesn-Montag auf Instagram, kann aber ganz schön nach hinten losgehen. Denn die Stadt München hat ihre Regeln für Content Creator noch einmal nachgeschärft und wer sie ignoriert, riskiert mehr als nur einen bösen Kommentar unter dem Post.

Vom Fettnäpfchen zum Formular: Wo die Grenze verläuft

Die Grundlage ist nicht neu, sie heißt Oktoberfestverordnung und regelt seit 2016, was auf der Theresienwiese gedreht und fotografiert werden darf. Neu ist, dass die Stadt jetzt explizit ausbuchstabiert, was für Influencer gilt: Wer auf dem Festgelände kommerziellen Content produziert, braucht dafür eine Genehmigung und teils eine Lizenz, bestimmte Werbemaßnahmen sind sogar ausdrücklich untersagt. Entscheidend ist dabei nicht, ob eine Kamera läuft, sondern warum. Sobald auf dem Festgelände Content mit unmittelbar oder mittelbar kommerziellem Zweck entsteht, wird er nach Ansicht der Stadt genehmigungspflichtig.

Wiesn Content Creator

Was "kommerziell" konkret heißt, zählt die Stadt auf einer eigenen Liste auf: Produktwerbung auf dem Festplatz, Sponsoring, Kooperationen, Affiliate-Links, Pre- und Midrolls, Product Placements, der Verkauf von Abo-Inhalten und die Bewerbung von eigenem Merchandise. Kurz: Fast alles, womit Creator normalerweise ihr Geld verdienen.

Die Wortmarke Wiesn gehört seit 2021 der Stadt

Wer jetzt denkt, er umgeht das Problem, indem er im Video einfach nicht "Oktoberfest" sagt: Auch das ist geregelt. München besitzt seit 2021 die europaweiten Markenrechte für Begriffe wie "Oktoberfest" und "Wiesn", dazu kommen Varianten wie "Münchner Oktoberfest" und "Oktoberfest München". Wer diese Begriffe nutzt, um damit Produkte zu bewerben, braucht eine Lizenz. Die gute Nachricht für alle, die einfach nur erzählen wollen, wo sie gerade stehen: Im normalen Sprachgebrauch, beschreibend und anlassbezogen, dürfen die Begriffe weiter verwendet werden - solange eben kein Geschäft dranhängt.

14 Tage Vorlauf, ein Formular, eine Agentur namens Brandness

Wer kommerziell drehen will, muss sich rechtzeitig anmelden. Die Stadt nennt für Influencer und Content Creator eine Frist von 14 Tagen vor dem Start des Oktoberfests und bittet um Anmeldung über ein eigenes Online-Formular. Bearbeitet werden die Anfragen nicht von der Stadtverwaltung selbst, sondern das wurde outgesourct: Für die Bearbeitung der Lizenzanfragen hat München die Brandness GmbH beauftragt. Was das kostet, verrät niemand pauschal, die Höhe wird jeweils im Einzelfall entschieden, je nach Reichweite und Umfang der Kooperation.

Und was passiert, wenn jemand einfach drauflos dreht? Ein klassisches Bußgeld zahlt laut Pressestelle der Stadt niemand, wohl aber eine erhöhte Nachlizenzierung, deren Höhe anhand der jeweiligen Kampagne ermittelt wird – zusätzlich bleiben weitere rechtliche Schritte möglich. Kontrolliert wird das nicht nur auf dem Papier: Die Stadt setzt auf Screening, Marktbeobachtung und Kontrollgänge während des Fests.

Dass das kein Papiertiger ist, zeigen die Zahlen: Mehr als 150 Lizenzanmeldungen lagen der Stadt bereits vor, darunter auch die von Influencerin Cathy Hummels, die auch 2026 wieder ihren "Wiesn-Bummel" mit prominenten Gästen veranstaltet. Über die genaue Summe schweigen sich alle Beteiligten aus, Insider gehen aber von einem klar fünfstelligen Betrag aus. Die Stadt betont dabei, wofür das Geld gedacht ist: Die Einnahmen fließen nicht in den städtischen Gewinn, sondern vollständig in den Markenprozess zum Schutz und zur Pflege des Oktoberfest-Rufs. Und sie kündigt bereits an, das Modell auszuweiten, andere Creator und Markenevents dürften also bald ebenfalls zur Kasse gebeten werden.

Livestream? Auf der Wiesn Fehlanzeige und zwar für alle

Eine Regel trifft nun wirklich jeden, egal ob mit oder ohne Lizenz: Livestreams sind laut Oktoberfestverordnung auf dem gesamten Festgelände komplett verboten, und zwar ausnahmslos, auch für Privatbesucher. Wer also spontan sein Handy zückt und die Blaskapelle live auf TikTok schaltet, verstößt gegen die Verordnung, unabhängig davon, ob damit Geld verdient wird oder nicht. Das mag auf den ersten Blick übertrieben wirken, dahinter steckt aber ein handfester Grund: Bei einer Massenveranstaltung mit mehreren Millionen Besuchern will die Stadt verhindern, dass sich Menschenmengen live vor der Kamera versammeln oder sich Panik-Situationen unkontrolliert verbreiten - wie das im letzten Jahr beinahe passiert wäre.

Journalisten dürfen etwas mehr, aber nicht grenzenlos

Für klassische Presse gibt es Erleichterungen, allerdings mit engen Leitplanken. Bei Foto-, Film- und Tonaufnahmen mit geringem Aufwand ist keine Drehgenehmigung nötig, wenn sie ausschließlich der journalistischen Berichterstattung dienen, keine zusätzlichen Hilfsmittel wie Absperrungen oder Scheinwerfer verwendet werden und nicht mehr als fünf Personen am Dreh beteiligt sind. Wird das Equipment größer, endet die Kulanz: Übersteigt die Ausrüstung ein Volumen von drei Litern oder die Maße 20 mal 15 mal 10 Zentimeter, braucht es trotzdem eine Eintrittsgenehmigung. Für reine Marketing-Drehs außerhalb des journalistischen Rahmens gilt ohnehin: Anträge sollten möglichst drei Wochen im Voraus schriftlich beim Referat für Arbeit und Wirtschaft gestellt werden.

Privat bleibt privat

Bei aller Bürokratie: Die überwiegende Mehrheit der Wiesn-Fotos betrifft das alles gar nicht. Wer Erinnerungsfotos macht und seine Eindrücke ohne kommerziellen Zweck mit Familie oder Freunden teilt, fällt nicht unter die Vorgaben für kommerzielle Inhalte. Das private Dirndl-Selfie, die Story vom ersten Maß, das Gruppenfoto in der Warteschlange vorm Riesenrad, all das bleibt so unkompliziert wie eh und je. Nur sobald aus dem privaten Post ein bezahlter Deal wird, wird es amtlich.

Situation Genehmigung nötig? Beispiel
Privates Handyfoto ohne Werbeabsicht Nein Selfie im Bierzelt, geteilt mit Freunden
Story/Reel ohne kommerziellen Hintergrund Nein Spontanes Video vom Riesenrad ohne Produktplatzierung
Gesponserter Post oder Kooperation Ja, Genehmigung und Lizenz Bezahlter Beitrag für eine Trachtenmarke
Affiliate-Link oder eigenes Merchandising Ja, Genehmigung und Lizenz Rabattcode im Video, Link zum eigenen Shop
Kommerzieller Foto- oder Filmdreh mit Team Ja, Drehgenehmigung Werbespot mit Kamerateam und Aufbauten
Kommerzieller Foto- oder Filmdreh mit oder ohne Team im Zelt Ja, Drehgenehmigung, Hausrecht des Wirts Kommerzielle Aufnahmen aus einem Bierzelt
Journalistische Berichterstattung, kleines Team Meist nein (unter 5 Personen, kein Zusatzequipment) Reporter mit Handkamera für eine Nachrichtensendung
Livestream, egal welcher Zweck Grundsätzlich verboten Live-Übertragung aus dem Festzelt auf TikTok

Am Ende bleibt von der ganzen Verordnung ein simpler Gedanke: Die Wiesn ist längst nicht mehr nur ein Volksfest, sie ist eine Marke mit eigenem Geschäftsmodell. Und die Stadt München verteidigt dieses Modell jetzt so konsequent wie jedes andere Unternehmen auch. Für Influencer heißt das im Zweifel: erst das Formular ausfüllen, dann die Kamera zücken. Alles andere könnte deutlich teurer werden als die nächste Runde am Biertisch.

18.09.2026

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