Aktuelles
Anbieterkennzeichnung ist nun mal Pflicht. Immer. Überall.
Der Technologiestandort Deutschland bringt sich mit der Debatte um das Leistungsschutzrecht, mit immer neuen Abmahnwellen und der Unfähigkeit der Politik, sich auf die Zeichen der Zeit des Internets einzustellen immer mehr ins Abseits.
Gleichwohl müssen Unternehmen reagieren und die nun mal bestehenden juristischen Rahmenbedingungen bei ihren Online-Aktivitäten berücksichtigen. So ist in Deutschland eine rechtsgültige Anbieterkennzeichnung verpflichtend und nach letzten Urteilen gilt das nicht nur für die Unternehmenshomepage, sondern auch für Corporate-Blogs, Facebook- oder Google+ Pages, Twitter-Accounts etc. - eben alle Angebote, die in geschäftlicher Absicht betrieben werden. In letzter Konsequenz sind auch Plattformen betroffen, die gar nicht die technischen Möglichkeiten zur Verfügung stellen, eine eigene Anbieterkennzeichnung zu implementieren - wie z.B. tumblr, Instagram oder Pinterest, um nur einige zu nennen. Und insbesondere tumblr wird ja immer attraktiver - auch für den Business-Einsatz.
Reicht es, eine Impressum-App einbauen? Genügt ein Link auf mein Homepage-Impressum? Warum wird auf Smartphones oder Tablets mein Impressum nicht dargestellt? Viele Fragen, die Sie jedoch nicht ignorieren sollten.
Es hilft nichts, Vorschrift ist Vorschrift und so müssen die Angebote auf den entsprechenden Plattformen geändert werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der technischen Umsetzung, für den rechtlichen Aspekt können wir auf die entsprechenden Fachanwälte in unserem Netzwerk zurückgreifen.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir Sie bei Ihren Aktivitäten in sozialen Netzwerken unterstützen können.
16.05.2013
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