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Google Fonts - Staatsanwaltschaft Berlin schlägt zurück
Den Anwälten und ihren willfährigen Mandanten, die für die Abmahnungen in Sachen "Google-Fonts" äußerst unangenehm aufgefallen sind, wurde heute von der Staatsanwaltschaft Berlin empfindlich auf die Finger geklopft - nachdem über 400 Gegenanzeigen eingetroffen waren. Die Staatsanwälte ermitteln wegen des Verdachts des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung in mindestens 2.418 Fällen.
Bei einer Durchsuchung der Kanzleiräume wurden Beweismittel, insbesondere Unterlagen und Datenträger festgestellt, die nun ausgewertet werden müssen. Zudem wurden zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme vom 346.000 Euro vollstreckt.
Hier geht's zur Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Berlin.
Das alles ändert aber nichts an der Tatsache, dass das LG München mit seinem Urteil vom 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) geltendes Recht klargestellt hat - Abmahnungen sind also weiterhin möglich. Nur eben nicht auf diese Art und Weise...
Foto: Ekaterina Bolovtsova
21.12.2022
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