Aktuelles

Wegen DSGVO: ICANN legt sich mit der EU-Kommission an

ICANN contra EUDie EU-Kommission ist bekannt dafür, immer mal wieder etwas regulieren zu wollen. So hat sich die Kommission den Kampf gegen die Produktpiraterie auf die Fahnen geschrieben, um heimische Verbraucher und Produzenten zu schützen. "Gefälschte und nachgeahmte Waren schädigen Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher, führen zu Umsatzeinbußen bei Unternehmen und zu Verlusten bei den Steuereinnahmen", so der Tenor der "Initiative EU-Instrumentarium zur Bekämpfung von Fälschungen", die von der Kommission ins Leben gerufen wurde.

Die Initiative soll die Aufgaben und Zuständigkeiten der Rechteinhaber, von Online-Plattformen, von Zahlungs- und Logistigdiensten aber auch der technischen Internet-Verwaltung (Registries) und der zuständigen Behörden klären. Zudem soll die Zusammenarbeit und der Datenaustausch zwischen den Akteuren verbessert und neue Technologien gefördert werden. Insgesamt ist die Initiative ein Teil des "Aktionsplan IP" der EU zur Produktpirateriebekämpfung.

So weit so gut, würde sich die EU nicht mal wieder auf Terrain begeben, wo sie eigentlich nichts zu suchen hat. So wehrt sich die Internetverwaltung ICANN vehement gegen das Ansinnen der EU-Kommission, juristische Aufgaben übernehmen zu sollen. "Die ICANN ist nicht die Internetpolizei!" heißt es in einer 9-seitigen Stellungnahme, man "werde keine Inhaltskontrolle von Internet-Plattformen" übernehmen.

Das wäre auch weit entfernt von den eigentlichen Aufgaben der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), denn die ist 1998 gegründet worden, um die Vergabe von einmaligen Namen und Adressen im Internet zu verwalten - etwa die Koordination des Domain Name Systems (DNS) und die Zuteilung von IP-Adressen (IANA).

Ganz besonders hart geht die ICANN mit der EU-DSGVO/GDPR ins Gericht, die für Verbraucher und Unternehmen keine Rechtssicherheit gebracht habe, sondern kriminelle Umtriebe im Internet sogar noch fördere, heißt es in der Stellungnahme. So habe die DSGVO die Prüfung von Registrierungsdaten deutlich erschwert und ein funktionierendes System fragmentiert, auf das sich viele aus so unterschiedlichen Gründen wie Strafverfolgungsuntersuchungen, geistiges Eigentum und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle verlassen haben. "Vor der DSGVO untersuchte die ICANN-Organisation die Richtigkeit der gTLD-Registrierungsdaten sowohl als Reaktion auf externe Beschwerden als auch im Rahmen des WHOIS Accuracy Reporting System-Projekts, bei dem die ICANN proaktiv mögliche Ungenauigkeiten identifizierte und diese mit den Registrierstellen besprach. Dieses Projekt wurde zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung ausgesetzt, da ein Großteil der Kontaktinformationen der Registranten nun nicht mehr öffentlich einsehbar und somit für Analysen nicht mehr zugänglich ist". So habe sich die EU selbst durch die DSGVO eines der nützlichsten Werkzeuge bei der Bekämpfung von Fälschungen, Produktpiraterie und Internetbetrug beraubt.

Der ganze Text der ICANN-Stellungnahme ist hier zu finden. Doch die Organisation steht nicht allein da, auch die ICANN Business Constituency, die Bundesrechtsanwaltskammer, das International Olympic Committee, die International Trademark Association und CENTR haben eigene Stellungnahmen abgegeben.

21.04.2022

RSS Newsfeed
Alle News vom TAGWORX.NET Neue Medien können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!