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Machen wir's barrierefrei...

Michael Schmidtvon M. Schmidt

Barrierefreiheit ist eine gute Sache, dachte ich, als ich Oma Hildegard - in Gewicht und Ausmaßen einer kenianischen Elefantendame nicht unähnlich - Arm in Arm die Rolltreppen zur S-Bahn hochwuchtete, welche mal wieder abgeschaltet waren. Das es innerhalb des Bahnhofs auch einen Lift gibt, war mir nicht bekannt und ist selbstverständlich auf keinem der vielen, bunten Hinweisschilder mit ihren meist (un)sinnigen Piktogrammen vermerkt.
Idealerweise ist die Zeit zum Umsteigen von der U-Bahn in die S-Bahn - in welcher rund 150 Meter Weg zurückgelegt werden müssen - mit rund 20 Sekunden auch etwas knapp geraten, so dass ich - trotz eines Sprints in unmittelbarer Nähe der Weltbestzeit - mit Oma Hildegard geschlagene 20 Minuten auf die nächste Bahn warten musste. Dies wurde mir durch eine allgemeine Einführung in die Auswirkungen defekter Bandscheiben versüßt - Oma Hildegards Spezial- und Lieblingsthema.

"Das kenne ich doch alles irgendwoher..." dachte ich in einem Anflug von Déjà vu - stellte allerdings ziemlich schnell fest, dass ich die unausgegorene und nicht funktionierende Benutzerführung innerhalb des von Oma Hildegard und mir besuchten Bahnhofs sowie dessen nicht aufeinander abgestimmte Komponenten mit von mir kürzlich besuchten Websites verglich - und dabei überraschende Gemeinsamkeiten feststellte.

  • Hier wie dort verliert sich der Besucher in unausgegorenen Navigationshierarchien, kann wichtige Bereiche nicht identifizieren und stolpert über holprige Systemanforderungen.
  • Hier wie dort werden meine Sehnerven von Schriftgrößen beleidigt, welche ohne Okular oberhalb 10 Dioptrin nicht lesbar sind.
  • Hier wie dort werden Komponenten und Technologien zusammengewürfelt, die nichts miteinander zu tun haben und sich gegenseitig negativ beeinflussen.
  • Hier wie dort wird der Besucher in ein Standard-Raster gepresst, entspricht er diesem nicht, werden ihm essentielle Informationen vorenthalten.
  • Hier lcwie dort fehlt es an Informationskonsistenz, Erläuterungen und Visualisierungen sind missverständlich, widersprüchlich, veraltet oder fehlen völlig - oder aber der Benutzer wird mit einer unverständlichen Informationsflut erschlagen.
Nun ist das fehlende Toilettenschild im Bahnhofsuntergeschoss zu verschmerzen, schließlich verfügt der geneigte Besucher in der Regel über weitere Sinnesorgane, welche sich in dieser Situation gewinnbringend verwenden lassen. Webseiten kann man bei Bedarf leider nicht mit dem Geruchssinn steuern...

Außerdem haben wir für diesen Anwendungsbereich schließlich Gesetze, und da sollte doch alles geregelt sein.
Ich schicke voraus, dass ich - von geringfügigem Übergewicht mal abgesehen - keine körperlichen Einschränkungen vorzuweisen habe, aber selbst ich fühle mich allenthalben beim Besuch von Webseiten gegängelt und bevormundet.
Wie wirken diese Angebote dann auf Besucher mit starker Sehschwäche oder Farbenblindheit? Auf Besucher die womöglich keine Maus benutzen können? Auf Besucher, die eine herkömmliche Computertastatur nur eingeschränkt betätigen können?
Immerhin gehen Experten davon aus, dass in der Bundesrepublik 28 Prozent der Bevölkerung wegen echter Behinderung oder anderen Einschränkungen das Internet kaum oder gar nicht nutzen können. Das sind ca. 23 Mio. Menschen, deren Bedürfnisse bei der Gestaltung von Webseiten meist unberücksichtigt bleiben.

Nun ist nach nunmehr über 2 Jahren das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) in Kraft. Es ist als eine Konkretisierung des Artikels 3, Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu werten, welcher besagt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Aus diesem hehren Ziel ergeben sich - insbesondere aus dem Blickwinkel des öffentlichen Rechts - gesetzliche Forderungen zur Gestaltung von Webangeboten, wo vor allem §7, Absatz 1 und §11 des BGG Geltung erlangen. Und da wird explizit das Internet als Geltungsbereich angeführt.
Auszugsweise seien hier zwei relevante und nicht ganz unwichtige Paragraphen zitiert:

§ 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt

1. Die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereichs die in § 1 genannten Ziele aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten. Das Gleiche gilt für Landesverwaltungen, einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie Bundesrecht ausführen. In Bereichen bestehender Benachteiligungen behinderter Menschen gegenüber nicht behinderten Menschen sind besondere Maßnahmen zum Abbau und zur Beseitigung dieser Benachteiligung zulässig. Bei der Anwendung von Gesetzen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist den besonderen Belangen behinderter Frauen Rechnung zu tragen.

§ 11 Barrierefreie Informationstechnik

1. Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Das Bundesministerium des Innern bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten
  • die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen,
  • die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung,
  • die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen.
2. Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten.
Diese oben zitierten Vorschriften gelten für neue Webangebote - dies betrifft im Übrigen auch ständig aktualisierte Seiten - mit Inkrafttreten des Gesetzes. Bestehende Web-Seiten müssen bis zum 31.12.2005 entsprechend angepasst werden, das versteht sogar meine Oma Hildegard.
Web-Seiten, die den oben genannten Gesetz genügen, müssen Doppel-A ("AA", Double-A) konform nach den Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) sein, welche unter http://www.w3.org/WAI nachgelesen werden können - das versteht Oma Hildegard jetzt nicht mehr und damit steht sie nicht alleine da.

Und was ist passiert? Obwohl langsam eine allgemeine Sensibilisierung gegenüber diesem Thema zu beobachten ist, kann man das Ergebnis an der aktuellen Situation festmachen und in zwei Worte fassen:

Nicht viel.

Nach der Anzahl der in diesem unserem Lande vorhandenen kommunalen Web-Seiten hätte nach dem Inkrafttreten des BGG ein Relaunchen eintreten müssen, gegen das der Bau der Pyramiden wie eine geradezu lächerliche Wochenendaktion ausgesehen hätte, aber immer noch kann man erhebliche Defizite beim Verständnis für die Wichtigkeit des Themas und den daraus resultierenden Reaktionen ausmachen.
Und wie immer werden von den Verantwortlichen händeringend die zugegebenermaßen knapp bemessenen Budgets ins Feld geführt, man beklagt Überregulierung und Sparzwang, aber auch recht unseriöse Kosten-/Nutzenrechnungen zum Kaschieren fragwürdiger Fachkompetenz mussten schon herhalten.

So erklärt der Städte- und Gemeindebund NRW in einer Pressemitteilung vom 28.07.2004, dass die Vorgaben der Rechtsverordnungen veraltet seien und aus technischen Gründen nicht vollständig erfüllt werden könnten. Die Umsetzung der Barrierefreiheit erfordere zudem zusätzlichen Programmieraufwand und hohe Kosten. Das würde dazu führen, dass viele Städte und Gemeinden aus Geldmangel ihre Internet-Präsentation notgedrungen reduzieren müssten.

Dem gegenüber stellt Karsten Warnke, Koordinator des Projekts "Barrierefrei Informieren und Kommunizieren" (BIK) und 2. Vorsitzender des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS), klar: "Bund, Länder und Kommunen investieren in den kommenden Jahren Milliarden, um ihre Dienstleistungen ins Internet zu verlagern. Damit soll natürlich Personal eingespart werden. Das wird dann auch nicht mehr zur Beratung und Unterstützung insbesondere von behinderten Bürgern zur Verfügung stehen. Die relativ geringen Mehrkosten für die Barrierefreiheit sind eher Peanuts, wenn von Anfang an auf Barrierefreiheit gesetzt wird".
Im Übrigen seien nicht die international anerkannten Anforderungen des W3-Konsortiums veraltet, die der Rechtsverordnung zugrunde liegen. Vielmehr werden immer noch neue Webseiten mit alten Techniken gestaltet, die behinderten Menschen den Zugang zu Informationen erschweren.
"Leider ist zu wenig bekannt, dass Barrierefreiheit die Anwendung moderner Webtechnologien geradezu befördert, was nicht nur die Anwenderfreundlichkeit erhöht, sondern auch die Kosten zur Unterhaltung der Internetangebote merklich senkt." Dies komme allen Bürgern und Kommunen gleichermaßen zu Gute.
Besonders empört zeigt Warnke sich gegenüber den Konsequenzen, die der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebund NRW, Schneider, in Aussicht stellt, wenn der Erlass umgesetzt werden soll. Dazu Warnke: "Hier werden nicht nur Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausgespielt, sondern es scheint in diesem Lande Mode geworden zu sein, berechtigten Interessen mit Drohungen wie Arbeitsplatzverlagerung oder wie in diesem Fall mit der Reduzierung des kommunalen Angebots im Internet zu begegnen."
Und damit bringt Karsten Warnke die Sache auf den Punkt, denn bislang hat keiner der Verantwortlichen die enormen Einsparpotentiale erkannt, die das konsequente barrierefreie Re-Design eines Webangebots mit sich bringt - und zwar ganz unabhängig von dessen Größenordnung.

Oder aber - und das ist nicht minder kontraproduktiv - die verantwortlichen Damen und Herren in den Stadt- und Gemeinderäten missverstehen Barrierefreiheit als bloßen Akt guten Willens, verfallen in Hektik und unkoordinierten Aktionismus, geben dabei meist nicht unerhebliche Summen an Steuergeldern aus und haben am Ende eine neue Gemeindepräsentation, welche im besten Fall hübscher anzusehen ist als die alte - aber oft selbst einer oberflächlichen Prüfung auf Barrierefreiheit keineswegs standhält.

So kann beispielsweise die Initiative Internet ohne Barrieren des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie http://www.digitale-chancen.de/iob noch nicht einmal mit halbwegs validem Sourcecode aufwarten - obwohl sie sich doch genau dieses Thema auf die Fahnen geschrieben hat.

Und oftmals wird keine Möglichkeit ausgelassen, den Zugriff auch für Otto Normal-User zu erschweren oder sogar gänzlich zu verbauen. So wird der Download eines Formulars, welches das Vorhandensein einer speziellen Software voraussetzt, um dieses dann ausgefüllt und ausgedruckt per Schneckenpost an die Gemeinde zurückzusenden als Krönung des technischen Fortschritts verkauft. Denn das konnte meine Oma Hildegard auch schon vor 50 Jahren - ohne Internet.

User, welche unter einer optischen oder motorischen Wahrnehmungsschwäche leiden und oftmals auf Informationen aus dem Internet angewiesen sind, aber auch Menschen, welche nicht unbedingt Redmonder Software oder eine andere als die Intel-Plattform benutzen, werden in bester Türstehermanier vor die hinausgeworfen oder im schlimmsten Fall gar nicht erst reingelassen. "Sie kommen hier nicht rein!" Dafür hat auch Oma Hildegard kein Verständnis.

Ignoranz und Unkenntnis sind an der Tagesordnung und Barrierefreiheit steht für viele Marketing-Strategen nicht für eine technologisch nachhaltige Entwicklung im Internet mit signifikanten Auswirkungen auf betriebliche Prozesse, sondern ist maximal ein neues Schlagwort, was entsprechend platziert und ausgeschlachtet gehört.

Dass es auch anders geht, soll jedoch nicht unerwähnt bleiben. Vorbildlich sind u.a. die Bemühungen um barrierefreie Internetseiten der Polizei NRW (http://www.polizei.nrw.de). Dafür haben die Schutzmänner im letzten Jahr den 1. Preis beim BIENE-Award erhalten. Auch der Bund verfügt inzwischen da und dort über vorbildliche Seiten. So hat die Bundeswehr gerade einen Sonderpreis im Rahmen des Deutschen Mutimedia-Awards erhalten.

Jedoch wird auch bei engagierten Projekten oftmals übersehen, dass nicht nur die technisch überprüfbare Zugänglichkeit getestet werden muss - nicht selten herrscht da bei den Usability-Dogmatikern eine kontraproduktive Schwarz-Weiß-Denke. Genauso wichtig ist der "human factor", die Nutzerfreundlichkeit und das Einbeziehen der Betroffenen in den Produktionsprozess auf dem Weg in die Barrierefreiheit.

Insbesondere der deutschsprachige Raum verfügt inzwischen über eine inflationäre Zahl von obskuren Zertifikaten und Barrierefreiheits-Zeugnissen. Jedoch ist die Unsicherheit über die tatsächlichen Anforderungen groß, abgesehen von den Richtlinien des W3C sind verlässliche Kriterien selten, unverbindlich und/oder nicht autorisiert dokumentiert - denn zwar gibt es inzwischen eine ganze Menge Software-Werkzeuge zur Messung von Barrierefreiheit, eine zentrale Zertifizierungsstelle oder ein amtliches Qualitätssiegel für Barrierefreiheit im Web existiert jedoch nicht.

Die wesentlichen Kriterien für eine barrierefreie und somit auch behindertengerechte Gestaltung von öffentlich zugänglichen Webangeboten und Programmoberflächen - insbesondere für Behörden und Bundesverwaltung - werden hierzulande durch die "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)" geregelt, die am 24. Juli 2002 in Kraft getreten ist - aber auch die BITV ist nur eine Kriteriensammlung und kennt keine Prüfrichtlinien. Wie diese Kriterien zu testen sind steht auch in der BITV nicht, denn auf technische Details wird weitestgehend verzichtet. Die BITV wirkt an vielen Stellen unausgegoren und widersprüchlich und wird nicht zuletzt aus diesem Grund von den Verantwortlichen nicht verstanden.

Zudem müssen die Kriterien der BITV bei den Anbietern von Web-Diensten auch eingefordert werden, jedoch geschieht dies nur sehr zaghaft und meist in Fachkreisen.

Dabei ist das Ziel, Webangebote zugänglicher für Alle zu gestalten, gar nicht so schwer zu erreichen und es gibt gute Gründe, dies zu tun.
  • Barrierefreie Web-Seiten sind zugänglicher und benutzerfreundlicher. Auch Menschen, welche keine körperlichen Einschränkungen im Sinne des BGG haben, werden eine konsistente Farbgebung, gute Lesbarkeit der Inhalte, eine klare Gliederung, sinnvolle Navigationshierarchien und den Verzicht auf propietäre Gimmicks und Spielereien zu schätzen wissen.
  • Barrierefreie Web-Seiten sind sicherer: Der Verzicht auf sicherheitskritische Formate, wie z.B. ActiveX, JavaScript und ähnlichen Technologien bewirkt eine Entschärfung der Sicherheitsproblematik. So kann auf browserspezifisches Skripting verzichtet werden, was u.U. auch eine nicht unerhebliche Kostenreduzierung bedeuten kann.
  • Informationen von barrierefreien Web-Seiten sind aufgrund der konsequenten Trennung von Layout und Inhalten wesentlich schneller zugänglich. Zudem wird durch schlanke Codierung und sinnvolles Caching eine allgemeine Einsparung bei der Bandbreite erreicht - was wiederum und nicht nur bei hochfrequentierten Web-Seiten Kosten senkt.
  • Valider Quellcode nach den Richtlinien des W3C erleichtert Upgrades und Weiterentwicklungen erheblich und bietet damit ebenso erhebliches finanzielles Einsparpotential gegenüber beauftragten Agenturen und Entwicklungsfirmen.
  • Barrierefrei gestaltete Webseiten sind auf Grund der Trennung von Inhalt und Layout sehr viel einfacher zu pflegen und bieten daher auch aus diesem Blickwinkel signifikante Einsparpotentiale - ganz unabhängig davon, ob statische Seiten angeboten werden oder im Hintergrund ein mächtiges CMS werkelt.
  • Informationen von barrierefreien Web-Seiten sind unabhängig von eingesetzter Hard- und Software zugänglich, die angebotenen Inhalte können also sowohl mit einem herkömmlichen Webbrowser als auch mit PalmTops, Pocket PCs, Mobiltelefonen und Braille-Lesegeräten abgerufen werden.
  • Informationen von barrierefreien Web-Seiten werden von Suchmaschinen in der Regel besser indiziert und bewertet, weil die Spider neben den unerlässlichen Meta-Informationen eine reine Textinformation vorfinden.
  • Barrierefreie Web-Seiten führen u.U. zu massiven Entlastungen und Einsparungen bei den Personalkosten, weil Informationen, welche online jedermann zugänglich sind, nicht mehr von den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltungen im persönlichen Kontakt eingefordert werden müssen.
  • Es handelt sich um gesetzliche Vorgaben, welche schlicht und ergreifend umgesetzt werden müssen.

Viel ist schon erreicht, wenn die einfachsten Regeln eingehalten werden. Der technische und monetäre Aufwand wird auch von Fachleuten oftmals erheblich überschätzt, dabei werden signifikante Einsparpotentiale nicht erkannt oder unterbewertet.

Auch Architekten müssen manchmal daran erinnert werden, dass es Rollstuhlfahrer gibt - und ebenso muss weiterhin am Bewusstsein der Verantwortlichen in den Rathäusern und Chefetagen gefeilt werden, dass Webangebote einfach und für Alle und unabhängig von technischen Hilfsmitteln zugänglich sein müssen.
Und obwohl ich gerne mit Oma Hildegard unterwegs bin, weil sie so nette Geschichten über ihre Krankheiten zu erzählen weiß, kann sie vielleicht auch mal ohne mich von A nach B fahren - oder vielleicht sogar im Internet surfen.

30.04.2005

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