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Zeiterfassung: Zwang zum Fingerabdruck unzulässig

Zeiterfassung per Fingerabdruck ist laut einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg datenschutzrechtlich unzulässig.

Der ganze Artikel ist im Newsticker der Computerwoche nachzulesen.

11.09.2020

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