Aktuelles

Augen auf beim Markeneintrag: AzubiScout.de scheitert wegen fehlernder Unterscheidungskraft

Augen auf beim Markeneintrag: AzubiScout.de scheitert wegen fehlernder UnterscheidungskraftEin Dresdner Unternehmen ist mit seinem Versuch gescheitert, die Internetadresse "AzubiScout.de" als Wortmarke eintragen zu lassen. Das Bundespatentgericht wies Anfang Juli eine entsprechende Beschwerde zurück und verwies auf mangelnde Unterscheidungskraft.

Das Verfahren insgesamt liegt jedoch schon etwas länger zurück. Schon 2015 wurde AzubiScout.de zur Eintragung als Wortmarke in den Gruppen 35, 38, 41 und 42 angemeldet, darüber hinaus für Personalanwerbung und Stellenvermittlung, Personalvermittlung und Personalmanagementberatung. Doch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wies den Eintrag 2016 zurück. Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft auf Basis §§ 8 Abs. 2 Nr. 1,37 Abs.1 MarkenG. "Azubi" sei eine weitverbreitete Abkürzung für "Auszubildende", "Scout" hingegen habe als Wort für "Pfadfinder oder irgendwer, der etwas aufspürt" Eingang in die deutsche Sprache gefunden. Somit reihe sich der Begriff "AzubiScout" eben nicht nahtlos in weitere mit "scout" gebildete Kombinationswörter wie "Talentscout" oder "Trendscout" ein.

Gegen die Ablehnung des Eintrags hat der Domaininhaber beim Bundespatentgericht Beschwerde eingelegt - die nun zurückgewiesen wurde.

Die Hausjuristen von "AutoScout24", "ImmobilienScout24" und "Schlagmichtotscout24" werden es mit Interesse zur Kenntnis genommen haben.

Wäre es denn nun anders gewesen, hätte man das Branding in "AzubiScout24.de" umbenannt? Wahrscheinlich ja, zumindest hätte dann eine Ablehnung wohl ganz anders begründet werden müssen. Dann aber wäre der Markenname mit bestehenden etablierten Wort-/Bildmarken kollidiert, die einen hohen Bekanntheits- und internationalen Verbeitungsgrad haben. Das wäre dann kein Fall mehr für das DPMA gewesen, sondern mit Sicherheit ein sehr kostspieliges Verfahren vor Gericht - verbunden mit zu erwartenden schmerzhaften Schadensersatzforderungen.

Eine Wort-/Bildmarke, ein Logo, oder die Anmeldung/Nutzung einer Domain ist kein Kinderkram - wie auch das Beispiel der Firma Apple zeigt, die derzeit gegen ein kleines Unternehmen mit Birnenlogo vorgehen. Was die Kläger aus der Portokasse finanzieren, kann für ein kleines Unternehmen das sichere Aus bedeuten. Wer auf der sicheren Seite agieren will, sollte schon bei der Unternehmensgründung einen versierten Markenrechtler im Boot haben - das ist mit Blick auf die Zukunft des Unternehmens gut investiertes Geld.

Foto: media Verlagsgesellschaft GmbH, Hemera Technologies Inc.

28.08.2020

RSS Newsfeed
Alle News vom TAGWORX.NET Neue Medien können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!