Aktuelles
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für E-Books und Co.
Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, dass für digitale Publikationen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gelten soll. E-Papers, E-Books, Periodika und ihre analogen Stellvertreter werden damit fortan steuerlich gleich behandelt. Die Bundesregierung hat h... ...
Der ganze Artikel ist im Newsticker von T3N nachzulesen.
31.07.2019
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