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EuGH-Urteil: Rückgabe von ausgepackten Matratzen rechtens
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass online bestellte Matratzen auch dann zurückgegeben werden dürfen, wenn die Schutzfolie entfernt worden ist. Ähnlich wie bei Kleidungsstücken könne der Verkäufer die Matratze reinigen und wieder verkaufen.
Der ganze Artikel ist im Newsticker der Internet-World nachzulesen.
27.03.2019
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