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Schufa nervös: Bonitätsauskunfts-Service verstößt u.U. gegen DSGVO
Der Bonitätsauskunfts-Service Schufa agiert mit seinen Geschäftspraktiken möglicherweise nicht DSGVO-konform. Die entsprechenden Paragraphen der neuen Datenschutz-Grundverordnung scheinen da recht eindeutig zu sein. Wer als Privatperson oder Unternehmer eine schnelle Bonitätsauskunfts anfragt, kann diese bisher nur kostenpflichtig online beziehen. Per Post gibt es eine kostenfreie Auskunft, allerdings dauert die etwa zwei Wochen. Die DSGVO sieht jedoch "zeitnahe und elektronische Auskunft" über gespeicherte personenbezogene Daten vor – und zwar kostenlos, so steht es in Artikel 15 der Verordnung geschrieben und der gilt nunmal auch für die Schufa.
Die hessische Landesdatenschutzbehörde überprüft nun, ob die Geschäftspraktiken der Schufa noch zulässig sind.
Spannend wird sein, wie die Schufa auf Löschungsanfragen reagiert, denn auch die sind nach der DSGVO möglich. Warum sollen für die Schufa andere Regelungen gelten als beispielsweise für die Mustermann GmbH? Das Thema DSGVO bleibt interessant.
22.06.2018
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