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KG Berlin entscheidet: Kein Wettbewerbsverstoss durch Facebook-Like Button

Das KG in Berlin hat entschieden (und das LG Berlin bestätigt), dass durch die Verwendung eines Facebook-Like-Button zwar eine Verletzung des §13 TMG erfolgt. Beim §13 TMG soll es sich aber um keine wettbewerbsbezogene Norm i.S.d. §4 UWG handeln, somit kann die Verwendung des Facebook-Like-Buttons nicht zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung unter Konkurrenten führen. 

Bei Rechtsanwalt Ferner gibt es eine umfassende Betrachtung zum Thema.

11.05.2011

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