Aktuelles
Framing bedarf keiner Zustimmung
Bedarf die Einbindung von Dritt-Content durch sogenanntes Framing der Zustimmung des Rechteinhabers? Das hatte nun der Europäische Gerichtshof zu klären.
Den ganzen Artikel können Sie in den IT-News der INTERNET World lesen.
13.11.2014
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