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EU rudert bei der Verpackungsordnung zurück: Entlastung für kleinere Online-Händler geplant
Es ist noch keinen Monat her, da haben kleine Online-Händler in Deutschland entnervt kapituliert und reihenweise ihre Auslandsversand-Buttons abgeklemmt. Warum? Weil eine EU-Verordnung mit dem Charme eines Steuerbescheids ihnen das Cross-Border-Geschäft madig gemacht hat. Jetzt, kaum vier Wochen nach dem großen PPWR-Knall, meldet sich die Bundesregierung zu Wort und sagt sinngemäß: Moment, das war vielleicht doch ein bisschen viel. Willkommen im wildesten Bürokratie-Slapstick des Jahres.
Die Ausgangslage: Ein Bevollmächtigter für jedes Land, egal wie klein das Paket ist
Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und hat die nationalen Verpackungsgesetze abgelöst. Klingt erstmal nach ordentlich Bürokratie-Aufräumen, in der Praxis war das allerdings ein neues Bürokratie-Sammelalbum: Wer verpackte Ware direkt an Endkunden in einem anderen EU-Land liefert und dort keine eigene Niederlassung hat, gilt automatisch als "Hersteller" und muss dort einen Bevollmächtigten benennen. Der kümmert sich um Registrierung, Mengenmeldung und die Abführung der Entsorgungsgebühren - und kostet natürlich Geld. Nach Angaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer schlagen allein Registrierung und Bevollmächtigten-Gebühr mit 300 bis 500 Euro pro Land und Jahr (!) zu Buche, andere Quellen sprechen sogar von mehreren tausend Euro, je nach Zielland und Dienstleister. Und das Beste: Eine Bagatellgrenze gab es nicht. Ob ihr zwei Pakete oder zweihunderttausend nach Italien schickt, war der Verordnung schlicht egal.
Die Folge war absehbar und ist längst dokumentiert: In Händlerforen und auf Social Media häuften sich die Abschiedsgrüße ans EU-Ausland. Auslandsversand deaktiviert, Zielländer aus dem Shop gestrichen, Kundschaft informiert, dass es das jetzt war mit Bestellungen aus Frankreich oder Österreich. Wenn sich die Registrierung nicht mehr rechnet, rechnet man eben gar nicht mehr - und zieht sich zurück. Für ein Regelwerk, das eigentlich weniger Verpackungsmüll und einen faireren Wettbewerb zwischen EU-Anbietern und Direktimporteuren aus Fernost bringen sollte, ist "kleine Händler geben komplett auf" ein ziemlich schräges Zwischenergebnis. Vielleicht gut gemeint, aber grottenschlecht gemacht.
Déjà-vu: Die Entlastung, die schon einmal scheiterte
Witzig an der ganzen Geschichte ist, dass genau diese Bevollmächtigtenpflicht schon einmal auf der Kippe stand - und zwar bevor die PPWR überhaupt scharf geschaltet wurde. Bereits im Dezember 2025 hatte die EU-Kommission mit dem sogenannten "Umweltomnibus" vorgeschlagen, Artikel 45 Absatz 3 der PPWR bis zum 1. Januar 2035 auszusetzen, und zwar für alle in der EU niedergelassenen Unternehmen, unabhängig von der Menge. Ein Vorschlag, der ziemlich genau das Problem gelöst hätte, über das sich jetzt alle aufregen. Passiert ist damit erstmal nichts: Im Rat der Europäischen Union stieß die Idee auf erheblichen Widerstand, die Beratungen wurden im Frühjahr eingestellt und im Juni 2026 öffentlich zu Grabe getragen. Mit deutscher Zustimmung, wohlgemerkt, wer hätte es gedacht. Berlin hat also mitgeholfen, die eigene spätere Rettungsaktion erst nötig zu machen. Das nennt man wohl Gesetzgebung im Kreis.
Und dann kam der 12. August, die Pflicht griff ohne jede Übergangsfrist - und die EU-Kommission empfahl den Mitgliedstaaten hinter vorgehaltener Hand, bei Verstößen erstmal ein Auge zuzudrücken. Geltendes Recht, aber bitte nicht zu genau hinschauen. Wer jetzt als Händler fragt, wie rechtssicher der eigene Auslandsversand in den letzten Wochen eigentlich war, bekommt ungefähr diese Antwort: kommt drauf an, wen man fragt.
Der neue Vorstoß der Bundesregierung: Was konkret geplant ist
Jetzt also die zweite Runde, diesmal mit deutschem Absender. Wie zuerst die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete und der Händlerbund aufgegriffen hat, will die Bundesregierung die Registrierungspflicht für den grenzüberschreitenden Versand vorerst aussetzen - und zwar so lange, bis die EU-Kommission ein einheitliches, EU-weites Registrierungssystem aufgebaut hat. Frühestens Mitte 2028, wohlgemerkt. Bis dahin müssten sich Händler also nicht mehr in jedem einzelnen EU-Staat separat registrieren.
Der zweite Baustein betrifft die Bevollmächtigtenpflicht direkt: Unternehmen, die weniger als zehn Tonnen Verpackungsmüll pro Jahr und EU-Land verursachen, sollen von den weitreichendsten Pflichten befreit werden - inklusive der Pflicht, in jedem Zielland einen eigenen Bevollmächtigten zu benennen. Aus dem Bundesumweltministerium heißt es zur Begründung, was eigentlich jeder Kaufmann und jede Kauffrau schon vorher hätte sagen können: Bei geringen Verkaufsmengen übersteigen die Kosten für Registrierung und Bevollmächtigten häufig den Wert der verkauften Ware selbst. Eine Erkenntnis, für die es offenbar ein eigenes Ministeriumsschreiben brauchte.
Bemerkenswert ist, dass der deutsche Vorschlag anders zugeschnitten ist als der gescheiterte Kommissionsvorschlag von 2025: Statt einer pauschalen Aussetzung für alle EU-Unternehmen soll die Entlastung an eine konkrete Mengengrenze geknüpft werden. Kleinteiliger, aber vielleicht gerade deshalb im Rat mehrheitsfähiger, wo der große Wurf zuvor gescheitert ist.
Was sich für Händler ändern würde - und was nicht
| Aspekt | Aktuelle Rechtslage (seit 12.08.2026) | Geplant durch den deutschen Vorstoß |
|---|---|---|
| Registrierung pro EU-Zielland | Pflicht in jedem einzelnen Land, in das versendet wird | Aussetzung bis zu einem EU-weiten Registrierungssystem (frühestens Mitte 2028) |
| Bevollmächtigter pro Zielland | Pflicht ohne Bagatellgrenze (Art. 45 PPWR) | Befreit bei unter 10 Tonnen Verpackungsmüll pro Jahr und EU-Land |
| Erzeugerpflichten nach Art. 15 PPWR | Bestehen unabhängig davon weiter | Bleiben unverändert bestehen, lassen sich nicht delegieren |
| Rechtsstatus der Entlastung | - | Noch nicht beschlossen, muss auf EU-Ebene in der PPWR verankert werden |
Was wichtig ist und in der Freude über die Ankündigung gern untergeht: Die eigentlichen Erzeugerpflichten aus Artikel 15 PPWR - Konformitätserklärung, Kennzeichnung, Dokumentation - bleiben von alledem komplett unberührt. Die geplante Entlastung betrifft ausschließlich die organisatorisch teuerste Baustelle, nämlich Registrierung und Bevollmächtigte im Ausland. Wer also gehofft hat, sich um die PPWR insgesamt keine Gedanken mehr machen zu müssen, wird enttäuscht. Es wird nur die teuerste Zumutung kleiner, nicht die Verordnung selbst.
Reaktionen: Verhaltener Jubel mit Fragezeichen
Der Händlerbund und der BVOH, die sich beide gemeinsam vehement für genau diese Lockerung eingesetzt hatten, begrüßen den Vorstoß erwartungsgemäß. Auch aus dem EU-Parlament kommt Zuspruch: Die SPD-Europaabgeordnete Delara Burkhardt, die bereits im August vor den hohen Kosten für kleine Unternehmen gewarnt hatte, bezeichnet den deutschen Vorschlag als wichtigen Impuls. Im Europäischen Parlament gilt eine Zustimmung als vergleichsweise wahrscheinlich - dort wird ohnehin schon länger über schärfere Varianten diskutiert, etwa eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und 10 Millionen Euro Jahresumsatz.
Der eigentliche Prüfstein ist aber, wie so oft, der Rat der Europäischen Union. Dort ist der vergleichbare Kommissionsvorschlag von Dezember 2025 bereits einmal gescheitert, weil eine Mehrheit der Mitgliedstaaten Vollzugslücken und Wettbewerbsverzerrungen fürchtete. Ob der neue, enger gefasste deutsche Vorschlag dort eine andere Aufnahme findet, ist offen. Beschlossen, das muss man an dieser Stelle einmal deutlich sagen, ist bislang gar nichts. Es handelt sich um eine politische Ankündigung, keine geltende Rechtsänderung.
Stand heute: Was das für Ihren Shop bedeutet
Kurz gesagt: nichts, jedenfalls noch nicht. Bis die Entlastung tatsächlich in der PPWR verankert ist, gilt die Bevollmächtigtenpflicht unverändert weiter, für jedes Zielland, ohne Mengengrenze. Wer aktuell ins EU-Ausland versendet oder das plant, kommt an Registrierung und Bevollmächtigten also vorerst nicht vorbei - Ankündigungen aus Berlin sind schön zu lesen, ersetzen aber keine Rechtssicherheit. Marktplätze wie Ebay verlangen inzwischen ohnehin eigene Compliance-Nachweise, sonst verschwinden Angebote klammheimlich aus der Anzeige, unabhängig davon, was in Brüssel oder Berlin gerade ausgeheckt wird.
Realistisch bleibt: Wer als kleiner Shop auf die Zehn-Tonnen-Grenze hofft, sollte den Vorgang beobachten, aber keine Geschäftsentscheidung darauf aufbauen, dass sie kommt - und schon gar nicht darauf, wann. Zwischen "Bundesregierung kündigt an" und "steht als Ausnahme im EU-Amtsblatt" liegen erfahrungsgemäß Monate, manchmal Jahre, und der letzte vergleichbare Versuch ist im Rat krachend gescheitert. Bis dahin bleibt nur, was seit dem 12. August ohnehin gilt: rechnen, ob sich der Auslandsversand pro Zielland überhaupt noch trägt, und die eigene Compliance so aufstellen, dass sie auch dann hält, wenn aus der Ankündigung am Ende doch nichts wird.
09.09.2026
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