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PPWR: Die EU reguliert ihren eigenen Binnenmarkt zu Tode

PPWR: Wie die EU ihren eigenen Binnenmarkt zu Tode reguliertViele Online-Shop-Betreiber reiben sich die Augen und fragen sich, ob die Europäische Union eines ihrer eigenen, zentralen Gründungsversprechen vergessen hat. Nein, die neue EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR, die ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten gilt, ist eine Tatsache. Und ausgerechnet die Verordnung, die den Verpackungsmüll in Europa reduzieren soll, wird gerade zum wirksamsten Instrument, um kleine Händler aus dem europäischen Binnenmarkt zu drängen, den es eigentlich beschützen sollte.

Ein Regelwerk mit gutem Gewissen und schlechten Manieren

Aber fangen wir fair an, denn die Grundidee ist tatsächlich vernünftig. Die Verordnung (EU) 2025/40 wurde am 19. Dezember 2024 verabschiedet, trat am 11. Februar 2025 in Kraft und ersetzt die betagte Verpackungsrichtlinie von 1994 - ein Regelwerk, das älter ist als das World Wide Web und entsprechend löchrig geworden war. Weniger Verpackungsmüll, mehr Recyclingfähigkeit, Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen, ein einheitlicher Rechtsrahmen statt 27 verschiedener nationaler Verpackungsgesetze. Auf dem Papier klingt das nach genau der Art Harmonisierung, für die die EU einstmals angetreten ist.

Und dann kommt Artikel 45 Absatz 3, und die ganze schöne Harmonisierung verwandelt sich in ihr eigenes Gegenteil.

Der Bevollmächtigte: eine Erfindung, die den Binnenmarkt neu erfindet - als 27 kleine Binnenmärkte

Wer als Onlinehändler Ware direkt an Endkunden in einem anderen EU-Land verschickt, braucht dort grundsätzlich einen eigenen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung. Nicht irgendwann, nicht ab einer bestimmten Umsatzschwelle, sondern ab dem ersten Paket. Ein Kleinstunternehmer, der ein einziges T-Shirt nach Bulgarien und zwei Dosen Hundefutter nach Litauen verschickt, ist damit formal in derselben Pflicht wie ein Konzern mit zehntausend Sendungen im Monat. Es gibt keine Bagatellgrenze, keine Ausnahme für Kleinstbetriebe, keine Kulanz für den einen Karton, der aus Versehen die Grenze überquert.

Rechnen wir kurz durch, was das bedeutet, wenn ein Shop in mehrere Länder liefert: Für jedes Zielland ein eigener Bevollmächtigter, für jedes Zielland eine eigene Registrierung, für jedes Zielland eigene Meldepflichten und eigene Gebühren - zusätzlich zu den Kosten für die tatsächlich verkauften Verpackungsmengen. Bei einem mittleren fünfstelligen Auslandsumsatz über 17 Länder verteilt können die reinen Fixkosten für Compliance nach Berechnungen aus der Branche fast die Hälfte des betroffenen Umsatzes auffressen. Nicht des Gewinns. Des Umsatzes. Das ist keine Regulierung mehr, das ist ein Geschäftsmodell-Verbot durch die Hintertür.

Die logische Konsequenz beobachten wir gerade live: Immer mehr deutsche Onlinehändler stellen den Versand ins europäische Ausland ein, viele davon mit ziemlich unmissverständlichen Ankündigungen in den sozialen Medien. Der Händlerbund rät seinen Mitgliedern inzwischen ganz offen, sich auf die zwei oder drei wichtigsten Auslandsmärkte zu beschränken und den Rest zu kappen. Die EU-Verpackungsverordnung schafft also faktisch das, wofür der Binnenmarkt einmal abgeschafft werden sollte: Grenzen. Nur eben aus Papier statt mit Zollschranken.

Die Pointe, die sich niemand hätte ausdenken müssen

Und jetzt kommt der Teil, bei dem man mit dem Kopf auf den Schreibtisch schlagen möchte: Die Blitzmerker bei der EU-Kommission haben selber gemerkt, dass die Bevollmächtigtenpflicht ein Problem ist, und im Dezember 2025 vorgeschlagen, sie für in der EU ansässige Unternehmen bis 2035 auszusetzen. Ein Eingeständnis quasi aus erster Hand: Ja, hier haben wir Mist gebaut, das haben wir nicht zu Ende gedacht. Der Rat der Europäischen Union hat diesen Vorschlag im Sommer 2026 - wenige Wochen vor dem Stichtag - kassiert, weil sich eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen aussprach. Offiziell aus Sorge vor Vollzugslücken und Trittbrettfahrern. Interessanterweise hatte die Kommission den europäischen Markt für Bevollmächtigten-Dienstleistungen zuvor selbst auf ein bis zwei Milliarden Euro jährlich geschätzt. Man muss kein Zyniker sein, um sich zu fragen, wessen Interessen hier eigentlich verteidigt wurden - aber es hilft ungemein.

Aktuell diskutiert das EU-Parlament noch eine deutlich abgespeckte Ausnahme für Kleinstunternehmen bis 49 Mitarbeitende und 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Erste Lesung: frühestens Oktober 2026. Für den Stichtag am 12. August 2026 heißt das: keine Entlastung, keine Übergangslösung, keine Gnadenfrist. Wer nicht vorbereitet ist, versendet ab sofort schlicht nicht mehr rechtssicher. Die Behörde, die die Vereinfachung hätte beschließen können, hat sie im letzten möglichen Moment verworfen und lässt den Mittelstand mit der Version der PPWR ins Messer laufen, die sie selbst für nicht praxistauglich hielt.

Und dann klebt da noch ein Label drauf

Für alle, die dachten, tiefer geht es nicht mehr: Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat gegenüber dem Händlerbund eine Auslegung bestätigt, die selbst hartgesottene Compliance-Menschen kurz schlucken lässt. Wer als Händler ein Versandlabel auf einen Karton klebt, gilt dadurch bereits als „Erzeuger" im Sinne der PPWR - weil das Etikett angeblich eine wesentliche Veränderung der Verpackung darstellt. Ein Klebeetikett. Mit Adresse und Barcode. Das reicht, um in die volle Herstellerverantwortung zu rutschen. Man fragt sich, wie lange es noch dauert, bis auch das Zukleben mit Paketband als eigenständiger regulatorischer Akt gewertet wird.

Was auf einen kleinen Shop tatsächlich zukommt

Pflicht Was das praktisch bedeutet
Bevollmächtigter je Zielland Eigene Kosten und Verwaltung pro Land, ab dem ersten Paket, ohne Bagatellgrenze
EPR-Registrierung National geregelt, unterschiedliche Verfahren, Fristen und Gebühren in jedem Land
Mengenmeldung Regelmäßige Meldung der versendeten Verpackungsmengen je Zielland
Verpackungsminimierung Maximal 40 % Leerraum in E-Commerce-Verpackungen
Bußgeldrisiko In Deutschland zwischen 10.000 und 200.000 Euro pro Verstoß, plus Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils

Was eigentlich der Sinn der Übung war

Der Binnenmarkt war das erste große Versprechen der europäischen Integration: Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen sollen sich frei bewegen können, als gäbe es die Grenzen zwischen Mitgliedstaaten gar nicht. Genau dieses Versprechen wird gerade von einer Verordnung unterlaufen, die im selben Atemzug behauptet, den Binnenmarkt durch einheitliche Regeln zu stärken. Das Ziel ist nicht das Problem. Verpackungsmüll zu reduzieren, PFAS aus Lebensmittelverpackungen zu verbannen, Recyclingquoten zu erhöhen - all das ist vernünftig und überfällig. Das Problem ist die Ausführung: eine Verordnung, die europaweit einheitlich gelten soll, deren zentrale Durchsetzungsmechanik aber pro Land separat aufgebaut werden muss, mit eigenen Registern, eigenen Bevollmächtigten und eigenen Gebührenordnungen. Das ist keine Harmonisierung. Das ist 27-fache Fragmentierung mit einheitlichem EU-Deckblatt.

Am Ende zahlen die, die am wenigsten Puffer haben. Große Plattformen und internationale Konzerne haben Rechtsabteilungen, Compliance-Teams und die Marge, um 27 Bevollmächtigte einfach als Kostenposten zu verbuchen. Der kleine Shop aus dem bayerischen Umland, der bislang stolz nach Österreich, Frankreich und Italien verschickt hat, überlegt sich das jetzt zweimal - und entscheidet sich, nüchtern kalkuliert, meistens gegen den Auslandsversand. Genau die Händler, die den europäischen Binnenmarkt im Alltag mit Leben gefüllt haben, werden von der Regulierung, die diesen Markt eigentlich schützen soll, aus ihm herausgepreist.

Die EU hat mit der PPWR bewiesen, dass sich gute Absichten und schlechte Wirkung nicht ausschließen. Man muss ihr fast dankbar sein für die Lehrstunde: So baut man eine Bürokratie, die selbst ihre eigene Kommission für nicht praxistauglich hält - und trotzdem beschließt.

11.08.2026

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