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Bericht oder Werbung? BGH prüft Instagram-Postings von Influencerinnen

BGH prüft Instagram-Postings von InfluencerinnenEigentlich eine Selbstverständlichkeit: Wer für Produkte wirbt, muss seine Aussendungen als "Werbung" oder "Anzeige" deklarieren. Schließlich werden die Produktdarstellungen nicht selten von den Herstellerfirmen bezahlt oder gesponsort - oder mit Produkten vergütet.

Die Damen und Herren Influencer*innen glaubten sich bisher von dieser leichtverständlichen Regel ausgenommen und haben auf ihren Social-Media-Kanälen in die Kameras gehalten, was bei Drei nicht auf dem Baum war. Selbstverständlich ohne die offensichtlichen Produktpräsentationen als das, was es nun mal ist, zu kennzeichnen. Das bezeichnen nicht nur Juristen als Schleichwerbung - und an anderer Stelle, beispielsweise im Fernsehen, sind dafür schon empfindliche Strafen verhängt worden.

Dass das Thema eine erhebliche juristische Relevanz hat, zeigt nun der Bundesgerichtshof, der über die Darstellungen der Influencer und die von ihnen promoteten Anbieter-Links berät. Zunächst muss ermittelt werden, wo die Grenze zwischen "Bericht" und "Werbung" liegt - die ist zwar fließend, aber in vielen Fällen dennoch mehr als offensichtlich. Einer der Gründe, warum der Verband Sozialer Wettbewerb gegen Cathy Hummels, Leonie Hanne und Luisa-Maxime Huss beim BGH geklagt hat. Die Verklagten sind im Hauptberuf Fussballerfrau, Mode- und Fitness-Influencerin und nutzen ihren Bekanntheitsgrad u.a. dafür, Produkte ins rechte Licht zu rücken. Wie viele andere Influencer*innen auch. Der BGH hat nun darüber zu entscheiden, ob die so genannten Tap Tags (also Links zu den Anbietern) als Werbung gekennzeichnet werden müssen.

Für einfach gestrickte Hirne wie meines ist es naheliegend, den ganzen Post als das zu kennzeichnen, was er nun mal ist: Werbung. Aber ich bin ja auch kein Jurist, ich verfüge nur über einen gewissen gesunden Menschenverstand. Denn oft scheint bei verschiedenen Medien mit zweierlei Maß gemessen zu werden. Die Zeit hat die Vorgänge unter die Lupe genommen und erläutert, worum es bei der Auseinandersetzung vor dem Bundesgerichtshof geht.

Foto: George Milton

30.07.2021

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