Aktuelles

Dislike - Datenschutz-Pflicht für Website-Betreiber

Kein Like-Button ohne Einwilligung Der Facebook "Like-Bitton" wird gern und oft in Webseiten, Newsletter und Emails eingebaut - die Implementierung ist kinderleicht und auf diesem Weg lassen sich mit wenig Aufwand neue Kunden und Zielgruppen erschließen. Das funktionierte bislang auch bei Besuchern, die noch nicht Mitglied bei Facebook sind und selbstverständlich wurden auch deren Daten ungefragt nach Menlo Park übertragen.

Damit dürfte bald Schluss sein - zumindest in der heute praktizierten Form. Denn der EuGH hat entschieden, dass auch Website-Betreiber in der Datenschutz-Pflicht stehen und ihren Besuchern die Entscheidung überlassen müssen, ob ihre Daten an das Zuckerberg-Imperium übertragen werden - oder eben nicht.

Damit könnte nach dem Cookie-Hinweis ein erneuter Einwilligungs-Klick nötig werden - oder aber eine Version des Like-Buttons, die nicht sofort damit anfängt, "nach Hause zun telefonieren". Websites, die den "Like-Button" eingebunden haben, müssen ihre Besucher "vor dem Erheben der Daten" darüber informieren, dass personenbezogene Daten erhoben und übermittelt werden. Für die anschließende Datenverarbeitung der übertragenen Informationen wäre allein Facebook zuständig, aber genau dafür muss das Einverständnis der User eingeholt werden und die Möglichkeit der Ablehnung gegeben sein.. Die finale Entscheidung was künftig geltendes Gesetz ist, liegt nun beim Oberlandesgericht Düsseldorf, wo derzeit ein Berufungs-Verfahren anhängig ist.

Vorausgegangen war eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale gegen die Firma "Fashion ID", dem Online-Shop von Peek & Cloppenburg. Die Düsseldorfer Richter hatten es sich mit einer Entscheidung nicht leicht gemacht und den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

Das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts wird mit Spannung erwartet, denn es hat weitreichend Folgen für Website-Betreiber und Online-Marketer. Und man braucht nicht viel Fantasie, um die Gerichtsentscheidung auch auf andere soziale Plattformen zu übertragen - insgesamt ordentlich Futter für die abmahnende Zunft.

30.07.2019

RSS Newsfeed
Alle News vom TAGWORX.NET Neue Medien können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!