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Neuer Gesetzentwurf gegen unseriöse Abmahnpraktiken

Gesetzentwurf gegen AbmahnerSchon länger arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf "zur Stärkung des fairen Wettbewerbs im Interesse der Verbraucher und der weiteren Marktteilnehmer". Das Werk ist am 10. September mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD vom Bundestag angenommen worden. Neben mehreren Regelungen zur "Stärkung des Wettbewerbs" soll vor allem das Abmahnwesen eingeschränkt werden, dass trotz bestehender gesetzlicher Regelungen von mehreren Akteuren "primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen" missbraucht wird. So soll auch die Geltendmachung von Gegenansprüchen vereinfacht werden, um den professionellen Abmahnern das Handwerk zu legen.

Der neue Gesetzentwurf war nötig geworden, nachdem Gewerbetreibende, Vereine und Verbände nach wie vor bestehende unseriöse Abmahnpraktiken beklagten, denen mit den bisherigen gesetzlichen Möglichkeiten nicht hinreichend entgegengewirkt werden kann.

Details zum Gesetzentwurf gibt es auf der Homepage des Bundestages.

Foto: Donald Tong

11.09.2020

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