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Polizei warnt vor falschen Vorladungen via Email

Polizei warnt vor falschen Vorladungen via EmailSeit Dienstag, 05.03.2019, werden vermehrt Emails versandt, die den Anschein einer amtlichen Vorladung der Polizei erwecken sollen. Laut den Emails sei der Empfänger einer Straftat verdächtig und solle sich nun auf einer dort genannten Polizeidienststelle zu einer Vernehmung einfinden.

Sowohl die Anschrift der Dienststelle, als auch ein Termin werden explizit in dem Anschreiben genannt. Auch sonst ist die Fakevorladung einer echten Vorladung der Bayerischen Polizei inhaltlich nachempfunden. Beispielsweise wird um die Mitführung eines Ausweisdokuments gebeten und es wird ein Alternativtermin angeboten. Außerdem wird der Empfänger darauf hingewiesen, er könne weitere Unterlagen zu der Ermittlungssache dem Anhang der Nachricht entnehmen. Tatsächlich handelte es sich bei dem Anhang jedoch nicht um eine Akte, sondern um einen Trojaner, der sich durch das Öffnen der Datei auf dem Computer des Email-Empfängers installiert.

Welchem Zweck die Schadsoftware dient, ist derzeit noch nicht bekannt und muss durch Experten des Bayerischen Landeskriminalamtes erst analysiert werden.

Die gefälschten Vorladungen sind auch an der Formulierung „Dies ist eine Vorladung der Deutschen Nationalen Polizeiabteilung“ oder am Fehlen von Umlauten im Text zu erkennen.

Wer eine solche Email erhält, sollte auf keinen Fall den Dateianhang öffnen!

Das Bayerische Landeskriminalamt empfiehlt die Email im Original aufzubewahren und bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten. Im Zweifelfsfall kann mit einem Anruf auf der jeweiligen Polizeiinspektion zweifelsfrei geklärt werden, ob es sich um eine echte oder eine gefälschte Vorladung handelt. Grundsätzlich werden Vorladungen seitens der Bayerischen Polizei mit Briefpost verschickt oder persönlich überbracht.

Quelle: Polizeipräsidium München

06.03.2019

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