Aktuelles aus der Welt der neuen Medien
Verwaltungsgericht Hamburg: Admin C ist kein Anbieter im Sinne des Jugendmedienschutzrechts
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat überzeugend dargelegt, dass der beim NIC eingetragene technische Verwalter einer Website nicht als deren Verantwortlicher im Sinne des Jugendmedienschutzrechts einzustufen ist (Urteil vom 22.04.2012, Az.: 9 K 139/09).
Der Anbieter eines Mediendienstes wird immer wieder gerne mit einem Admin C gleichgesetzt, dem ist natürlich nicht so und so dürfte das Urteil weitreichende Folgen für ähnlich gelagerte Klagen oder Abmahnungen haben.
Mehr darüber bei pornoanwalt.de.
Eingetragen am 05.07.2012

Alle TAGWORX.NET News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles aus der Welt der neuen Medien
- Innovationsflut bei Google
- Anbieterkennzeichnung ist nun mal Pflicht. Immer. Überall.
- Unternehmerstammtisch Laim: Neue Homepage online
- Google legt Cloud-Speicher zusammen
- Jorg Rabus Relaunch
Quick Info
TAGWORX.NET
Reutterstraße 70
D-80689 München
Fon: +49 89 546 393 73
Fax: +49 89 546 393 74
Email: info@tagworx.net


